CORONAVIRUS Einkommensausfall – Lösung Pfandleihhaus

Altgold auf der Waage, Fotolia©mihi
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CORONAVIRUS Einkommensausfall – Lösung Pfandleihhaus

CORONAVIRUS Einkommensausfall – Lösung Pfandleihhaus

Durch die Ausbreitung des Corona-Virus kann man schneller als man denkt, in finanzielle Probleme geraten. Sicher – jeder von uns denkt vorrangig daran, dass man sich nicht anstecken möchte und sich und seine Lieben davor schützen will. Haben Sie sich aber schon einmal Gedanken über eventuelle finanzielle Auswirkungen gemacht, die der Virus auch bei Ihnen nach sich ziehen kann?

Stellen Sie sich vor, Sie sind von einer behördlich angeordneten Quarantäne betroffen. Wie sieht es mit dem Gehalt aus? Der Arbeitgeber kann eine Entschädigungszahlung vornehmen und sich diese von den zuständigen Behörden erstatten lassen. (Tarifverträge oder Einzelverträge können andere Vereinbarungen enthalten). Bei einer attestierten Infektion erhält man selbstverständlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Schwieriger ist es bei Selbständigen und Freiberuflern. Auch Sie können sich den Verdienstausfall erstatten lassen. Sie müssen aber den Antrag darauf selbst stellen und dafür den Verdienst der letzten Jahre anhand von Steuerbescheiden nachweisen. Das geht ganz sicher nicht innerhalb Tage vonstatten.
Wenn Kita oder Schule wegen Corona geschlossen bleiben, sind die Eltern in der Pflicht, sich um die Betreuung der Kinder zu kümmern. Das kann unter Umständen unbezahlten Urlaub bedeuten.

Einkommensausfall überbrücken

Es kann also passieren, dass Sie wegen der Betreuung Ihrer Kinder oder einer angeordneten Quarantäne (vorübergehende) Einkommensausfälle erleiden. Wie schon gesagt, werden die meisten dieser Fälle durch Zahlungen von den zuständigen Behörden langfristig aufgefangen werden. Dennoch muss man oft einen bestimmten Zeitraum überbrücken, während die eigenen finanziellen Verpflichtungen weitergehen.

Die Lösung dieses Problems kann in der Beleihung von einigen Ihrer Wertgegenstände liegen. Was kann beliehen werden?
– Schmuck und Luxusuhren
– Edelmetalle in nahezu jeglicher Form (auch Zahngold)
– Medaillen und Münzen. Angefangen bei einer einzelnen Münze bis hin zur umfangreichen Sammlung.
– Edelsteine und andere Mineralien (Wir interessieren uns nicht nur für Diamanten und andere Edelsteine, sondern auch für Korallen und Bernstein).
– Unter bestimmten Voraussetzungen nehmen wir auch Mac / iPhone / iPad sowie Smartphones und Notebooks zur Beleihung an.

Beleihung von Wertgegenständen unter Quarantäne

Jetzt werden Sie sich bestimmt fragen, wie Sie eine Beleihung abwickeln sollen, wenn Sie das Haus nicht verlassen dürfen? Ganz einfach:
• Packen Sie Ihre Wertgegenstände sicher ein, sodass sie nicht beim Transport beschädigt werden können.
• Drucken Sie unseren Begleitbogen aus.
• Versehen Sie das Paket mit der Adresse ´Juwelier & Leihhaus, Reichsstr. 107, 14052 Berlin´
• Beauftragen Sie einen Dienstleister wie UPS, TNT, Hermes oder DHL mit der Abholung Ihres Paketes und achten auf versicherten Versand. Weisen Sie darauf hin, dass es keinen persönlichen Kontakt geben wird, sondern das Paket vor Ihrer Tür liegt. Registrierung bei den Unternehmen und der Versand kann online abgewickelt werden. Durch die angebotene Sendungsverfolgung haben Sie immer die Möglichkeit, auch von Zuhause aus immer zu wissen, wo sich Ihr Paket gerade befindet.

In ähnlicher Form können Sie natürlich auch eine Person Ihres Vertrauens mit der Zustellung in unsere Filiale beauftragen.
Nach dem Erhalt der Ware nehmen wir umgehend die Bewertung vor und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. Sind Sie mit unserem Angebot einverstanden, überweisen wir den Betrag umgehend auf Ihr Konto und Sie haben jetzt mehrere Monate Zeit, diesen Kleinkredit an uns zurückzuzahlen.

Vorteile:
• Die Wertgegenstände sind nach wie vor Ihr Eigentum.
• Sie müssen keine Unterlagen wie Einkommensnachweise, Steuerbescheide, Kontoauszüge einreichen.
• Zinsen, Gebühren und Konditionen sind festgeschrieben – es gibt keine versteckten Kosten.

Sie sehen – es gibt keine Probleme, sondern nur Lösungen. Auch während einer Quarantäne sind Sie nicht handlungsunfähig. Wir wünschen Ihnen alles Gute und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung!

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